Bevor Sie die Abschlussarbeit Ihres Studiums anfertigen können, müssen Sie laut Ihrer Prüfungsordnung gewisse Nachweise erbracht haben. Die Anmeldung der Abschlussarbeiten und der Vertiefungspraktika im Master erfolgt immer über das Studienbüro. Auf dieser Seite finden Sie alle Modalitäten für Bachelor-, Master- und Vertiefungsarbeiten gelistet.
Sollten Sie die Bearbeitungsfristen von 23 Wochen bzw. 6 Monaten nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit, einen formlosen Verlängerungsantrag (schriftlich mit Unterschrift vom Erstgutachter + eigene Unterschrift) an den Prüfungsausschussvorsitzenden (aktuell: Prof. Berthold Kersting) zu stellen. Laut Prüfungsordnung sollte dieser Antrag spätestens 4 Wochen vor Abgabedatum gestellt sein und in der Regel ein zusätzliche Dauer von bis zu 4 Wochen (bei Bachelorarbeiten) und bis zu 6 Wochen (bei Vertiefungspraktika und Masterarbeiten) nicht überschreiten. In diesem Antrag sollte der Grund für die Verlängerung so konkret wie möglich formuliert sein.
Bitte schicken Sie den Antrag an studienbuero[at]chemie.uni-leipzig.de
Krankenscheine/Atteste verlängern automatisch die Bearbeitungsdauer um die Zeit der Krankheit.
Forschungsthemen der Arbeitsgruppen der Fakultät
Vertiefungspraktika müssen an zwei verschiedenen Instituten abgelegt werden und bei drei verschiedenen Hochschullehrenden. Auch die Abschlussarbeiten benötigen als Erstgutachter/Erstgutachterin einen Hochschullehrenden unserer Fakultät. Die Forschungsthemen der Arbeitskreise (sortiert nach Instituten) sind unten als PDF-Dokument hinterlegt. Sollte kein Dokument vorhanden sein, schauen Sie bitte auf die Webseite der Institute und Arbeitsgruppen.
Institut für Anorganische Chemie und Kristallographie Arbeitskreis Professor Kersting Arbeitskreis Professor Kohlmann Arbeitskreis Professor Krautscheid | Institut für Organische Chemie |
Institut für Analytische Chemie | Institut für Bionanalytischen Chemie |
Institut für Physikalische und Theoretische Chemie Arbeitskreis Professor Denecke Arbeitskreis Professor Tonner-Zech | Institut für Technische Chemie Arbeitskreis Dr. Sheppard (Vertretungsprofessur Professor Gläser) Institut für Didaktik der Chemie |
Bachelorarbeit
- Abschluss aller Module des 1. bis 4. Fachsemesters (115 LP)
- Sie erhalten das Protokoll zur Bachelorarbeit (“grüner Schein”) im Studienbüro
- Suchen Sie nach einem geeigneten Thema und Betreuer. Die Ausgabe des Themas erfolgt in Rücksprache mit dem betreuenden Hochschullehrenden (Mitglied der Fakultät).
- Folgende Felder des Protokolls müssen ausgefüllt werden:
- Datum des Beginns der Arbeit
- Thema der Arbeit
- Unterschrift des betreuenden Hochschullehrenden, des Zweitgutachters (dies kann auch ein prüfungsberechtigter Promovend sein) und des Studierenden auf dem Formular
- Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität Leipzig durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
- Umgehende Rückgabe des unterschriebenen Formulars an das Studienbüro.
- Der Abgabetermin wird auf dem Protokoll ergänzt.
- Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zeichnet den Antrag gegen und bestätigt damit das Thema und die Bearbeitungszeit der Arbeit.
- Die Bearbeitungsfrist beträgt 23 Wochen. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der Frist ein begründeter Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden.
- Ein elektronisches Exemplar muss fristgerecht im pdf-Format im Studienbüro und gleichzeitig an die Gutachter:innen eingereicht werden. Bitte erfragen Sie bei Ihren Gutachter:innen, ob ein gedrucktes Exemplar nötig ist und reichen Sie dieses im Nachgang im Studienbüro ein. Nach Unterzeichnung der gedruckten Exemplare können Sie diese den Gutachtenden aushändigen.
- In Rücksprache mit den Gutachter:innen setzen Sie einen Termin für das Kolloquium (Verteidigung) Ihrer Arbeit. Dieser ist umgehend dem Studienbüro (studienbuero[at]chemie.uni-leipzig.de) mitzuteilen, damit die Prüfungsunterlagen rechtzeitig zum Termin an den Erstgutachter:innen verschickt werden können. Die Dauer des Kolloquiums inklusive anschließender Diskussion beträgt 20 Minuten.
Sollten Sie sich über BAFÖG finanzieren wird empfohlen, die Verteidigung ihrer Bachelorarbeit erst im September durchzuführen, damit Sie im September noch Bafög beziehen und keine Finanzierungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium entsteht.
Bevor Sie ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit an einer externen Einrichtung beginnen, würden wir ein persönliches Gespräch im Studienbüro empfehlen. Bitte kommen Sie während der Sprechzeiten vorbei oder rufen Sie an! Es ist wichtig, den Versicherungsschutz, dass keine Bezahlung stattfindet oder ggf. Geheimhaltungsregelungen zu klären.
Alle weiteren Informationen zur Voraussetzung, Beantragung und zum Abschluss finden Sie unten.
Vertiefungsarbeit
- Immatrikulation in einem Masterstudiengang
- nur wenige Vertiefungspraktika haben Teilnahmevoraussetzung
- fast alle Vertiefungspraktika können beim Hochschullehrenden oder Mitarbeitenden des Arbeitskreises ohne weitere Voraussetzungen angefragt werden
Vertiefungspraktika mit Teilnahmevoraussetzungen:
- 11-121-1116 "VP Bioorganische Chemie" mit Voraussetzung: "Teilnahme am Modul Bioorganische Chemie 11-121-1112"
- 13-121-1114 "VP Bioanalytik" mit Voraussetzung: "Teilnahme am Modul 13-121-1118 oder 13-121-1119"
- 13-121-1422 "VP Atmosphärenchemie" mit Voraussetzung "Teilnahme am Modul 13-121-1413"
- Sie erhalten das Protokoll zur Vertiefungsarbeit (“gelber Schein”) im Studienbüro oder auch als PDF.
- Suchen Sie nach einem geeigneten Thema und Betreuer. Die Ausgabe des Themas erfolgt in Rücksprache mit dem betreuenden Hochschullehrenden (Mitglied der Fakultät).
- Folgende Felder des Protokolls müssen ausgefüllt werden:
- Datum des Beginns und des Endes der Arbeit (Bearbeitungszeit: 6 Monate)
- Thema der Arbeit, Modultitel- und -nummer
- Unterschrift des betreuenden Hochschullehrenden und des Studierenden auf dem Formular
- Umgehende Rückgabe des unterschriebenen Formulars an das Studienbüro.
Im Fakultätsrat ist beschlossen wurden, dass Vertiefungspraktika, welche nicht an der Fakultät (z.B. im Ausland oder anderen Hochschulen im Inland) absovliert werden, nicht mehr über das Modul eines Hochschullehrenden (s. Stundenplan Vertiefungspraktika) angerechnet werden müssen. Dennoch benötigen Sie einen Hochschullehrenden, der das Praktikum entsprechend den Regularien der Fakultät für Sie bewertet. Für die Anmeldung ist ein etwas abgewandelter "Gelber Schein" auszufüllen, auf dem neben dem Hochschullehrenden unsere Fakultät auch der Betreuer der externen Einrichtung unterschreiben muss. Dieses Formular für die Anmeldung ist nur noch nach dem Beratungsgespräch im Studienbüro zu erhalten. Sollten Sie ein zusätzliches Vertiefungspraktikum beim gleichen Hochschullehrenden hier an der Fakultät absolvieren, ist es wichtig, dass diese sich nicht allzu sehr thematisch überschneiden. Bitte lassen Sie sich vor Beginn des Vertiefungspraktikums an einer externen Institution im Studienbüro (persönlich oder am Telefon!) beraten.
In der Regel soll nicht mehr als ein Vertiefungspraktikum an einer externen Einrichtung absolviert werden.
- Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der Frist ein begründeter Antrag auf Verlängerung beim Studienbüro gestellt werden.
- Die Arbeit muss lediglich beim Hochschullehrenden bis Ablauf der Frist eingereicht sein. Das Bewertungsverfahren (inklusive Vortrag zur Praktikumsleistung) darf im Anschluss eine Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten.
Ab sofort ist es möglich eins der drei Vertiefungspraktika gegen 2 Wahlpflichtmodule (s. §25, Abs 3 der PO) zu ersetzen!
Dann müssen die zwei verbliebenen Praktika bei unterschiedlichen Hochschullehrer/innen an unterschiedlichen Instituten absolviert werden.
Masterarbeit
- Für die Masterstudiengänge “Chemie”, “Structural Chemistry and Spectroscopy” und “Advanced Spectroscopy in Chemistry” ist der Abschluss von Modulen im Umfang von 85 LP notwendig. Die Vertiefungspraktika müssen abgeschlossen sein, lediglich ein Wahl(pflicht)modul darf ausstehend sein.
- Im Masterstudiengang “Mineralogie und Materialwissenschaft” ist der Abschluss von 60 LP zur Beantragung der Masterarbeit ausreichend, mindestens zwei Vertiefungspraktika müssen abgeschlossen sein.
- Sie erhalten das Protokoll zur Masterarbeit (“grüner Schein”) im Studienbüro
- Suchen Sie nach einem geeigneten Thema und Betreuer. Die Ausgabe des Themas erfolgt in Rücksprache mit dem betreuenden Hochschullehrenden (Mitglied der Fakultät).
- Folgende Felder des Protokolls müssen ausgefüllt werden:
- Datum des Beginns der Arbeit
- Thema der Arbeit
- Unterschrift des betreuenden Hochschullehrenden, des Zweitgutachters (Hochschullehrer/in) und des Studierenden auf dem Formular
- Soll die Masterarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Universität Leipzig durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
- Umgehende Rückgabe des unterschriebenen Formulars an das Studienbüro.
- Der Abgabetermin wird auf dem Protokoll ergänzt.
- Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zeichnet den Antrag gegen und bestätigt damit das Thema und die Bearbeitungszeit der Arbeit.
- Die Bearbeitungsfrist beträgt 23 Wochen. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der Frist ein begründeter Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden.
- Ein elektronisches Exemplar muss fristgerecht im pdf-Format im Studienbüro (studienbuero[at]chemie.uni-leipzig.de) und gleichzeitig an die Gutachter:innen eingereicht werden. Bitte erfragen Sie bei Ihren Gutachter:innen, ob ein gedrucktes Exemplar nötig ist und reichen Sie dieses im Nachgang im Studienbüro ein. Nach Unterzeichnung der gedruckten Exemplare können Sie diese den Gutachtenden aushändigen.
- In Rücksprache mit den Gutachter:innen setzen Sie einen Termin für das Kolloquium (Verteidigung) Ihrer Arbeit. Dieser ist umgehend dem Studienbüro (studienbuero[at]chemie.uni-leipzig.de) mitzuteilen, damit die Prüfungsunterlagen rechtzeitig zum Termin an den Erstgutachter:innen verschickt werden können. Die Ergebnisse der Masterarbeit sind in diesem Kolloquium, bestehend aus einem Vortrag (Dauer 20 Minuten) mit anschließender Diskussion (Dauer 20 Minuten) vorzustellen.