Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihre wissenschaftliche Laufbahn starten? Die Fakultät für Chemie und Mineralogie bietet dafür hervorragende Voraussetzungen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen.

Aktuelle Ankündigungen

Entsprechend Paragraph 14, Absatz 1 der Promotionsordnung wird die Auslage in folgenden Promotionsverfahren angezeigt:

Empfehlungen des Promotionsausschusses

Die Mitglieder des Promotionsausschusses erarbeiten verschiedene Empfehlungen für die Promotion. Diese Richtlinien werden laufend ergänzt und aktualisiert.

Viele Chemikerinnen und Chemiker streben nach dem Studienabschluss eine Promotion an. Die Promotion kann als individuelle Promotion oder auch im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms absolviert werden. Die zentrale Service-Einrichtung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Leipzig ist die Graduiertenakademie Leipzig. Alle Promovierenden und frühen Postdocs der Universität Leipzig können unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied der Graduiertenakademie Leipzig werden. Damit erhalten sie vollumfänglichen Zugang zu den Angeboten und können Sich um finanzielle Unterstützung bewerben.

An der Fakultät für Chemie und Mineralogie sind folgende interdisziplinäre Doktorandenprogramme angesiedelt:

Integrated Research Training Group "HYP*MOL"

Graduiertenkolleg "Wasserstoffisotope 1,2,3H"

Leipziger Schule der Naturwissenschaften – Bauen mit Molekülen und Nano-objekten (BuildMoNa).

Aufnahme in die Doktorandenliste

Die Aufnahme in die Doktorandenliste erfolgt ausschließlich über das Webportal des Doktoranden und Post-Doktoranden Verwaltungssystems (DPVS). Nach der Registrierung werden Sie dort durch den Prozess geleitet. Das am Ende generierte Antragsformular reichen Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Dekanatsrat ein.

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Die Eröffnung des Promotionsverfahrens muss im Doktoranden- und Post-Doktoranden Verwaltungssystem (DPVS) beantragt werden. Nach der Beantragung müssen verschiedene Dokumente noch im Original im Dekanat eingereicht werden. Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier. Die Unterlagen müssen ca. zwei Wochen vor den Sitzungsterminen des Fakultätsrates vollständig im Dekanat vorliegen. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig vorab einen Termin mit dem Dekanatsrat.

Nach Eröffnung des Verfahrens durch den Fakultätsrat werden die zu begutachtenden Dissertationsexemplare in der Regel innerhalb einer Woche an die Gutachterinnen und Gutachter per Post versendet. Die Gutachten sollen innerhalb von vier Wochen angefertigt werden.

Auslage und Annahme

Nach Eingang der Gutachten wird die Auslage angezeigt. Jede Hochschullehrerin und jeder Hochschullehrer und Habilitierte der Fakultät hat bis eine Woche nach Eingang aller Gutachten das Recht, sein Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation in schriftlicher Form an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses einzureichen und zu begründen. Die Mitglieder der Promotionsgremien, alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät sowie die Antragstellerin bzw. der Antragsteller haben das Recht, die Gutachten einschließlich der Notenvorschläge unter Wahrung der Anonymität der Gutachterinnen bzw. Gutachter einzusehen.

Verteidigung

Die Verteidigung erfolgt nach Annahme der Dissertation. Der Termin ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten mindestens zwei Wochen vor der Verteidigung mitzuteilen und von der bzw. dem Vorsitzenden der Promotionskommission zwei Wochen vor dem Termin hochschulöffentlich bekannt zu geben. Der Termin soll in der Regel innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Annahme der Dissertation liegen. Zur Absprache des Termins setzen sich die Kandidatinnen und Kandidaten nach Eingang der Gutachten mit der bzw. dem Vorsitzenden der Promotionskommission in Verbindung.

Die Verteidigung wird öffentlich in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Die Kandidatin bzw. der Kandidat hat die mit der Dissertation erzielten Ergebnisse in einem Vortrag von ca. 30 Minuten öffentlich darzustellen. Anschließend sind Fragen aus dem Auditorium zu beantworten. Die Diskussion soll sich auf die Dissertation und ihr wissenschaftliches Umfeld beziehen, sie soll 60 Minuten nicht überschreiten.

Abschluss des Verfahrens und Verleihung des Doktorgrades

Der Beschluss über die Verleihung des Doktorgrades erfolgt in der Regel auf der nächsten Sitzung des Fakultätsrates nach der Verteidigung. Als Tag der Verleihung gilt der Tag der Verteidigung.

Die angenommene Dissertation ist durch Vervielfältigung und unentgeltliche Übergabe der festgelegten Anzahl von Exemplaren an die Universitätsbibliothek (UB) (bitte beachten Sie hier die Checkliste) zu veröffentlichen. In die Pflichtexemplare ist gegebenenfalls ein Blatt mit der Darlegung von in der Dissertation enthaltenen Fehlern einzubinden (Errata-Blatt). Die Pflichtexemplare sind innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Verleihungsbeschlusses an die UB zu übergeben. Die Ablieferungsfrist kann vom Promotionsausschuss auf begründeten Antrag um weitere drei Monate verlängert werden. Die Abgabebescheinigung der UB ist unverzüglich dem Dekanat zuzustellen.

Darüber hinaus ist die Erklärung über die Abgabe aller Materialien im Dekanat einzureichen.

Die Fertigstellung der Promotionsurkunde nimmt ca. sechs Wochen nach Abschluss des Verfahrens durch den Fakultätsrat in Anspruch. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden informiert, sobald die Urkunde zur Abholung bereit liegt. Mit der Übergabe der Promotionsurkunde wird die Promotion vollzogen; die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält das Recht zur Führung des Doktorgrades.

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