Sie möchten Ihre wissenschaftliche Laufbahn weiter gezielt fortführen? Die Fakultät für Chemie und Mineralogie bietet dafür hervorragende Voraussetzungen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto einer Besprechung im Labor
Foto: Colourbox

Aktuelle Ankündigungen

Entsprechend Paragraph 11, Absatz 1 der Habilitationsordnung wird die Auslage in folgenden Habilitationsverfahren angezeigt:

Aktuelle Habilitationskolloquien:

  •  

Aktuelle Probevorlesungen:

  • Herr Dr. Holger Lippold

Ablauf der Habilitation

Zu Beginn Ihres Habilitationsprojektes bittet die Fakultät um Vorstellung Ihrer Person und des Themas in einer Sitzung des Fakultätsrates. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit dem Dekanatsrat auf.

Antrag auf Durchführung des Habilitationsverfahrens

Der Antrag auf Durchführung des Habilitationsverfahrens ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Paragraf 5, Absatz 3 Habilitationsordnung) ca. zwei Wochen vor den Sitzungsterminen des Fakultätsrates vollständig einzureichen. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig vorab einen Termin mit dem Dekanatsrat. Für Fragen zu den Unterlagen kontaktieren Sie bitte ebenfalls den Dekanatsrat.

Habilitationsschrift

Die Habilitationsschrift ist als monographische Einzelschrift einzureichen. Im Ausnahmefall kann der Fakultätsrat auf rechtzeitig gestellten und ausreichend begründeten Antrag zulassen, dass veröffentlichte oder zu veröffentlichende Publikationen eingereicht werden, die eine thematische Einheit bilden und bei denen im Falle mehrerer Autoren der Anteil des Bewerbers deutlich gemacht wird. Sie ist üblicherweise in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.

Habilitationskommission und Eröffnung des Verfahrens

Nach Einreichung Ihrer Unterlagen wird durch den Fakultätsrat eine Habilitationskommission bestellt. Die Habilitationskommission prüft die Vollständigkeit und Gültigkeit Ihrer eingereichten Unterlagen. Sie empfiehlt dem Fakultätsrat die Eröffnung oder Nichteröffnung des Verfahrens und schlägt die zu bestellenden Gutachterinnen und Gutachter vor. Anschließend beschließt der Fakultätsrat unter Beachtung der Empfehlung Eröffnung oder Nichteröffnung des Verfahrens und über die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter.

Annahme der Habilitationsschrift

Nach Eingang der Gutachten wird die Auslage angezeigt. Die Mitglieder der Habilitationsgremien sowie alle habilitierten Mitglieder der Fakultät haben bis vier Wochen nach Eingang aller Gutachten das Recht, innerhalb dieser Auslegefrist ihr Votum für oder gegen die Annahme der Habilitationsschrift in schriftlicher Form an den Vorsitzenden der Habilitationskommission einzureichen und zu begründen. Die Mitglieder der Habilitationsgremien sowie alle Hochschullehrer der Fakultät haben das Recht, die Gutachten unter Wahrung der Anonymität der Gutachter einzusehen.

Anschließend entscheidet der Fakultätsrat auf Empfehlung der Habilitationskommission über die Annahme oder Nichtannahme der Habilitationsschrift auf der Grundlage der Gutachten, den Termin für das Kolloquium und die Bestätigung der Themenliste für die Probevorlesung oder ihre Zurückweisung an den Kandidaten zur Modifikation, falls die Themenvorschläge den Ansprüchen nicht genügen.

Kolloquium

Das Kolloquium erfolgt nach Annahme der Habilitationsschrift. Der Termin ist drei Wochen vorher bekannt zu geben. Der Inhalt der Habilitationsschrift und ihre Einordnung in das Fachgebiet sind im Kolloquium von ca. 45 Minuten öffentlich zu verteidigen; danach sind Fragen zum Fachgebiet der Habilitation zu beantworten. Das Kolloquium ist in der Regel in deutscher Sprache durchzuführen, über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat.

Im unmittelbaren Anschluss gibt die Habilitationskommission nach nichtöffentlicher Beratung eine Empfehlung über Bestehen oder Nichtbestehen des Kolloquiums. Bei Bestehen schlägt sie Thema und Termin der Probevorlesung vor. Die Empfehlungen der Habilitationskommission werden anschließend mündlich bekannt gegeben. Die Entscheidung über diese Empfehlungen erfolgt durch den Fakultätsrat spätestens auf dessen nächster regulärer Sitzung.

Probevorlesung

Die Themenvorschläge für die Probevorlesung müssen dem Fachgebiet entnommen sein, für das die Habilitation erfolgen soll. Aus dem Themenkreis der Habilitationsschrift dürfen keine Vorschläge unterbreitet werden. Der Termin sowie das Thema für die Probevorlesung wird ca. vier Wochen vorher bekannt gegeben.

Die Probevorlesung ist öffentlich und dauert 45 Minuten. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache zu halten, über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat.

Im unmittelbaren Anschluss an die Probevorlesung gibt die Habilitationskommission nach nichtöffentlicher Beratung eine Empfehlung über Anerkennung oder Nichtanerkennung der Leistung. Bei Anerkennung empfiehlt die Habilitationskommission dem Fakultätsrat, das Verfahren mit der Verleihung des akademischen Grades Dr. habil. abzuschließen. Die Empfehlungen der Habilitationskommission werden anschließend mündlich bekannt gegeben.

Verleihung und Vollzug

Nach Erfüllung aller Leistungen im Habilitationsverfahren beschließt der Fakultätsrat auf seiner nächstmöglichen Sitzung die Verleihung des akademischen Grades Dr. habil. auf einem zu benennenden Fachgebiet und erteilt damit die entsprechende Lehrbefähigung.

Von der Habilitationsschrift sind sechs Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek (UB) abzuliefern. Die Pflichtexemplare sind innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Verleihungsbeschlusses an die UB zu übergeben. Auf Antrag kann der Dekan die Ablieferungsfrist verlängern. Die Abgabebescheinigung der UB ist unverzüglich dem Dekanat zuzustellen.

Die Fertigstellung der Habilitationsurkunde nimmt ca. sechs Wochen nach Abschluss des Verfahrens durch den Fakultätsrat in Anspruch. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden informiert, sobald die Urkunde zur Abholung bereit liegt. Mit der Übergabe der Habilitationsurkunde ist die Habilitation vollzogen; die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält das Recht zur Führung des akademischen Grades Dr. habil.

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