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Zur Durchführung der Ersten Staatsprüfung in den Prüfungszeiträumen Winter 2020/21 und Sommer 2021 wurden auf der Corona-Seite des Freistaates Antworten zu häufig von Studierenden gestellten Fragen veröffentlicht. Insbesondere zur Frage des Auslandsaufenthalts wird dort auf eine entlastende Regelung für Betroffene verwiesen.