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Qualifikationsarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten, Vertiefungspraktika) können in Absprache mit dem jeweiligen Hochschullehrer begonnen bzw. weiter bearbeitet und abgeschlossen werden.

Beantragung:
Die Beantragung von Abschlussarbeiten kann weiterhin unter Nennung des betreuenden Hochschullehrers per Mail an Frau Büttner (studienbuero[at]chemie.uni-leipzig.de) erfolgen. Hierfür soll ausschließlich die studentische Mailadresse genutzt werden.
Nach positiver Prüfung der Voraussetzungen für die Beantragung wird der "grüne Schein" versendet. Dieser soll ausgefüllt per Mail wieder an Frau Büttner übermittelt werden.
Der "gelbe Schein" für Vertiefungspraktika steht Ihnen hier zur Verfügung. Dieser soll bitte nach Unterzeichnung ebenfalls an das Studienbüro gesendet werden, damit Ihre Anmeldung und später Ihre Note verbucht werden kann.

Abgabe:
Bachelor- und Masterarbeiten sollen in elektronischer Form (PDF-Dokument) im Studienbüro (studienbuero[at]chemie.uni-leipzig.de) eingereicht und gleichermaßen an die Gutachter versendet werden. Da derzeit Kontakte so gering wie möglich zu halten sind, möchten wir Sie bitten mit Ihren beiden Gutachtern zu klären, ob diese eine gedruckte Version der Abschlussarbeiten erhalten möchten. Sollte dies der Fall sein, möchten wir Sie bitten im Studienbüro ein Termin auszumachen. Anderweitig ist die elektronische Abgabe im Studienbüro und an die Gutachter ausreichend.

Kolloquia dürfen wieder in Präsenz stattfinden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygieneregeln und die Reservierung eines entsprechenden Raumes (raeume[at]chemie.uni-leipzig.de). Dabei sollen die maximalen Raumkapazitäten nicht überschritten werden. Sollten Bedenken um eine Präsenz bestehen, dürfen Kolloquia zu Bachelor- und Masterarbeiten aber auch weiterhin per Videoübertragung abgehalten werden. Dabei führt der Erstgutachter Protokoll und vermerkt die Bestätigung des Kandidaten, dass er/sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt, das Kolloquium zu absolvieren. Für die Nutzung einer Videoübertragung für das Kolloquium ist die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung und Einwilligungserklärung erforderlich.