Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit und inklusiven Wissenschaftskommunikation soll die Qualität von Forschung gestärkt und ihre gesellschaftliche Reichweite erhöht werden.
Gefördert werden Sachmittel in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Projekt. Die Mittel sind als ergänzende Anschubfinanzierung vorgesehen und dienen der Umsetzung konkreter Maßnahmen, etwa der Übersetzung von Forschungsergebnissen in Leichte Sprache, der Durchführung von Workshops zu barrierefreien Dokumenten, der Erstellung von Gebärdensprachvideos oder der Überprüfung der Barrierefreiheit projektbezogener Webseiten. Eine Finanzierung von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften ist ausgeschlossen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat für Inklusion.
Weitere Informationen zur Ausschreibung, zu den Förderkriterien sowie zur Antragstellung finden Sie auf den Webseiten der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie.